06 Rechte anderer achten

Jede Art von Text, Bild, Hörstück oder Film unterliegt dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass ihre Nutzung das Einverständnis ihrer Schöpferinnen oder Schöpfer (und ggf. Erbinnen oder Erben) voraussetzt. Wer Werke von anderen in seine OER einbinden will, die nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, muss deshalb die Nutzungsrechte klären. Eine Anfrage bei der Urheberin oder dem Urheber ist in diesem Fall unerlässlich.

Beispiel: Sie wollen in Ihre OER den Videomitschnitt einer Vorlesung einbinden, in der Sie eine kurze Szene aus einem Spielfilm vorführen, um Ihre These zu veranschaulichen. Im Gesetz heißt es dazu: „Zulässig ist das Zitieren in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang.“ Was das im Einzelfall bedeutet und ob das auch für das Zitieren im Rahmen Ihrer OER gilt, sollte in diesem Fall ein Rechtskundiger prüfen. Alternative: die zitierte Sequenz des Spielfilms herausschneiden und die Filmszene gegebenenfalls selbst nachstellen.

Wer eigene Inhalte erstellt und sich dabei von anderen inspirieren lässt, muss beachten: Nur wenn ich etwas Neues schaffe und nicht einfach nur abschreibe oder Werke von anderen zusammenstelle, vermeide ich Verletzungen des Urheberrechts.

Bei OER handelt es sich immer um Veröffentlichungen – oftmals gewohnte Rechte „für den persönlichen Gebrauch“ finden daher keine Anwendung. Im Einzelfall sind auch Persönlichkeitsrechte zu beachten: Ist auf einem Foto, das ich verwenden will, meine Nachbarin oder mein Nachbar zu sehen, muss ich sie oder ihn um Erlaubnis fragen, ob ich das Bild in meinen OER verwenden und weiterverbreiten darf. Gleiches gilt für Aufnahmen von bekannten Objekten (Gebäude, Kunstgegenstände), deren Verwendung bei Veröffentlichung ggf. autorisiert werden muss.

Mehr Informationen: http://uhh.de/edc61 https://irights.info http://www.urheberrecht.de

Im Rahmen der Hamburg Open Online University (HOOU, 2. Förderperiode 2017 – 2018) werden an den Hamburger Hochschulen die Kapazitäten zur Rechtsberatung insbesondere bei Fragen zum Urheberrecht ausgebaut. Als Lehrende nehmen Sie dazu Kontakt mit zuständigen Einrichtungen Ihrer Hochschule auf.

Praxishinweis

Möglichst nur Material verwenden, das unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden ist.

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